So entsteht Ihr Gutachten.
Ein transparenter Prozess in fünf Schritten – vom ersten Anruf bis zur abgeschlossenen Schadensregulierung. Sie bleiben auf jeder Etappe informiert, wissen jederzeit, wo Ihr Vorgang steht, und haben nur einen persönlichen Ansprechpartner.
Fünf Schritte, klar strukturiert.
Zu jedem Schritt sehen Sie, wie lange er dauert, was Sie erwartet und welches Ergebnis Sie erhalten.
- Schritt 1ca. 10 Minuten
Kontaktaufnahme & Vorabklärung
Telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich kläre direkt mit Ihnen die Eckdaten: Schadensart, Unfallhergang, Fahrzeug, Beteiligte, Versicherungsinformationen, gewünschter Ort und Zeitpunkt der Begutachtung. Bereits am Telefon nenne ich Ihnen die richtige Gutachten-Variante (Vollgutachten, Kurzgutachten, Wertgutachten) und die zu erwartenden Kosten – bei Haftpflichtschäden trägt diese in der Regel die gegnerische Versicherung.
Ergebnis: Verbindlicher Termin, Klarheit über Kostenträger, Checkliste per E-Mail. - Schritt 2ca. 60 – 90 Minuten
Begutachtung vor Ort
Termin bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihrer Wahl im Umkreis Wiesthal / Main-Spessart. Vollständige Schadensaufnahme mit Kamera, Spaltmaßlehre, Lackschichtmessung, Endoskopie, Reifenprofilmesser und Diagnosegerät. Der Fehlerspeicher wird ausgelesen, Vorschäden werden dokumentiert, sicherheitsrelevante Bereiche geprüft. Sie können jederzeit dabei sein und Fragen stellen.
Ergebnis: Ca. 60 bis 120 Fotos, Messprotokolle, Fehlerspeicher-Auslesung, komplette Fahrzeugdaten. - Schritt 32 – 3 Werktage
Erstellung des Gutachtens
Zurück im Büro fließt alles in ein rechtssicheres Gutachten: Kalkulation nach Herstellerrichtlinien, regionale Stundensätze, UPE-Aufschläge, Verbringungs- und Beilackierungskosten. Berechnung von merkantiler Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm bzw. BVSK, Restwertermittlung über anerkannte Börsen, Nutzungsausfallentschädigung nach aktueller Sanden/Danner-Tabelle. Bei Totalschäden zusätzlich Wiederbeschaffungswert und -dauer.
Ergebnis: PDF-Gutachten inklusive Fotoanhang, Kalkulation und Anspruchsübersicht. - Schritt 4Tag der Fertigstellung
Versand & Kommunikation
Das Gutachten geht an Sie, auf Wunsch direkt an Ihren Rechtsanwalt und die gegnerische Versicherung. Bei Rückfragen bin ich Ansprechpartner für alle Beteiligten. Sollte die Versicherung Positionen kürzen wollen, formuliere ich fachliche Stellungnahmen und begleite gegebenenfalls das Sachverständigenverfahren.
Ergebnis: Digitaler Versand per verschlüsselter E-Mail, auf Wunsch zusätzlich Papierausfertigung. - Schritt 5je nach Versicherung
Begleitung bis zur Regulierung
Auch nach dem Versand bleibe ich Ihr Ansprechpartner: bei Rückfragen der Versicherung, ergänzenden Stellungnahmen, Nachbesichtigungen oder in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren. Meine Gutachten haben Bestand bei Versicherern, Rechtsanwälten und Gerichten – auf Wunsch trete ich auch als sachverständiger Zeuge auf.
Ergebnis: Nachbetreuung, fachliche Stellungnahmen, gegebenenfalls Gerichtsauftritt.
Was Sie zum Termin bereithalten sollten.
Je vollständiger die Unterlagen, desto belastbarer das Gutachten. Nach Ihrer Anfrage senden wir Ihnen die Checkliste zusätzlich per E-Mail zu.
Fahrzeugpapiere
Zulassungsbescheinigung Teil I, Führerschein, Personalausweis. Bei Firmenfahrzeugen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (falls verfügbar).
Versicherungs- und Unfalldaten
Eigene Versicherungspolice, Daten der gegnerischen Versicherung, polizeiliches Aktenzeichen, europäischer Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeugen.
Reparatur- und Wartungshistorie
Rechnungen der letzten Reparaturen, Serviceheft, Nachweis von Sonderausstattung. Bei Oldtimern zusätzlich Restaurierungsberichte und Historienunterlagen.
Fotos vom Unfallort
Alles, was Sie am Unfallort selbst dokumentiert haben – auch aus verschiedenen Winkeln, mit Verkehrszeichen und Bremsspuren.
Fahrzeug im aktuellen Zustand
Nicht reparieren, nicht reinigen, nichts austauschen bevor das Gutachten steht. Auch Kleinigkeiten können die Beweislage verändern.
Zeit für Rückfragen
Planen Sie rund eine Stunde ein. Ich erkläre Ihnen alle Feststellungen direkt vor Ort und beantworte offene Fragen.
Kurz beantwortet.
Muss ich das Fahrzeug in eine bestimmte Werkstatt bringen?
Nein. Sie haben die freie Wahl der Werkstatt. Auf Wunsch empfehle ich Ihnen einen erfahrenen Betrieb in Ihrer Nähe. Sie sind aber nicht verpflichtet, die Reparatur durchführen zu lassen – fiktive Abrechnung auf Basis meines Gutachtens ist ausdrücklich zulässig.
Kann ich das Fahrzeug bis zum Termin noch nutzen?
Nur wenn keine sicherheitsrelevanten Bauteile beschädigt sind. Im Zweifel bergen und stehen lassen. Standkosten und Mietwagenkosten sind erstattungsfähig.
Kann ich die Reparaturkosten fiktiv abrechnen?
Ja. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten laut Gutachten ausgezahlt, ohne die Reparatur nachweisen zu müssen. Die Umsatzsteuer wird nur bei nachgewiesener Reparatur erstattet.
Was tun bei einem Totalschaden?
Bei einem Totalschaden weise ich Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Sie erhalten in der Regel die Differenz zwischen beiden Werten. Innerhalb der 130-Prozent-Grenze ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Reparatur möglich.
Bereit für Ihr Gutachten?
Ein kurzer Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht genügt. Sie erhalten zeitnah eine persönliche Rückmeldung.
