Ihre Rechte

Diese Ansprüche stehen Ihnen zu.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie weit mehr Ansprüche, als die meisten Geschädigten wissen. Viele davon werden von Versicherern systematisch klein gerechnet, gekürzt oder schlicht übergangen. Diese Seite zeigt Ihnen, worauf Sie einen Rechtsanspruch haben – und wie Sie ihn durchsetzen.

Grundsatz nach § 249 BGB

„Der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde."

Das gilt für alle wirtschaftlichen Folgen des Unfalls, nicht nur für die reine Reparatur. Sie haben Anspruch auf vollständige, nicht auf minimale Wiederherstellung.

Ihre Ansprüche

Alle Positionen im Überblick.

Jeder Anspruch wird im Gutachten dokumentiert, gegenüber der Versicherung geltend gemacht und im Regulierungsprozess nachverfolgt.

Wahl eines eigenen Sachverständigen

Sie entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Nicht die gegnerische Versicherung.

Reparaturkosten in voller Höhe

Inklusive Verbringungs-, Beilackierungs- und UPE-Aufschlägen, die Versicherer oft kürzen.

Merkantile Wertminderung

Der Wertverlust Ihres Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, häufig im vierstelligen Bereich.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Tagessätze nach Fahrzeugklasse für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts trägt die gegnerische Versicherung.

Unkostenpauschale & Abschleppkosten

Pauschale Nebenkosten und Bergungs-, Abschlepp- sowie Standkosten werden erstattet.

Schmerzensgeld bei Verletzungen

Auch leichte Verletzungen wie ein HWS-Trauma begründen einen Schmerzensgeldanspruch.

Achtung

Häufig „übersehene" Positionen.

Diese Punkte werden in Versicherungsgutachten auffällig oft gekürzt oder ganz weggelassen. In einem unabhängigen Gutachten gehören sie zur Standarddokumentation.

Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur ist Ihr Fahrzeug am Markt weniger wert. Diese Wertdifferenz gehört zum Schadenersatz und wird nach anerkannten Methoden (Ruhkopf/Sahm, BVSK) berechnet.

Verbringungskosten

Wird die Werkstatt-Lackiererei extern beauftragt, entstehen Verbringungskosten. Diese sind Bestandteil der Reparaturkosten und werden von Versicherern regelmäßig gestrichen.

Beilackierung

Farbtongenauigkeit macht bei modernen Metallic-Lacken häufig eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich. Ohne Ansatz im Gutachten: gestrichen.

UPE-Aufschläge

Auf UPE (unverbindliche Preisempfehlung) für Ersatzteile schlagen regionale Werkstätten branchenüblich zwischen 10 und 25 Prozent auf. Diese Aufschläge sind erstattungsfähig.

Probefahrt & Achsvermessung

Nach jedem Karosserieschaden vorgeschrieben. Ohne diesen Posten fehlt eine sicherheitsrelevante Reparaturposition.

Reinigung & Endkontrolle

Fahrzeugreinigung nach Reparatur und Endkontrolle sind Werkstattstandard und werden anerkannt – wenn sie im Gutachten stehen.

Checkliste

Sofortmaßnahmen nach dem Unfall.

In der Aufregung wird vieles vergessen. Diese Reihenfolge hilft, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche zu sichern.

  1. Schritt 1

    Unfallstelle absichern

    Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts ca. 50 m, außerorts 100 m, Autobahn 200 m).

  2. Schritt 2

    Verletzte versorgen & Notruf

    Erste Hilfe leisten. Bei Personenschäden immer 112 wählen. Bei größerem Sachschaden Polizei über 110 hinzuziehen.

  3. Schritt 3

    Beweise sichern

    Fotos aus verschiedenen Perspektiven: Fahrzeugpositionen, Kennzeichen, Schäden, Bremsspuren, Verkehrszeichen, Straßenverlauf. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.

  4. Schritt 4

    Daten austauschen

    Personalien, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Europäischen Unfallbericht ausfüllen, keine Schuldeingeständnisse.

  5. Schritt 5

    Gutachter kontaktieren

    Vor der Meldung an die gegnerische Versicherung mich anrufen. Nicht mit dem Sachverständigen der Gegenseite abschließen, keine schnellen Abfindungsangebote akzeptieren.

  6. Schritt 6

    Fachanwalt einschalten

    Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt sichert Ihre Ansprüche. Die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Fristen

Auf diese Zeiträume kommt es an.

Ansprüche verjähren, Beweise verblassen. Wer schnell handelt, erhält am Ende mehr.

Schadensmeldung
sofort, spätestens 7 Tage
Meldung bei der eigenen Vollkasko- oder Rechtsschutzversicherung. Bei Verzug drohen Leistungskürzungen.
Gutachten beauftragen
so früh wie möglich
Je früher die Dokumentation, desto belastbarer. Reparaturen und Aufräumarbeiten vorher unterlassen.
Nutzungsausfall / Mietwagen
für die Dauer der Reparatur
Anspruch besteht für die im Gutachten ausgewiesene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer plus eine angemessene Überlegungszeit.
Verjährung der Ansprüche
3 Jahre
Regelverjährung nach § 195 BGB, ab Ende des Jahres des schadensauslösenden Ereignisses. Bei Personenschäden längere Fristen.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite geben einen Überblick über typische Ansprüche und Verfahrensschritte nach einem Verkehrsunfall. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Gerne empfehle ich Ihnen Kanzleien in der Region.

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