AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen dem Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber.

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Herr Patrick Kunkel ist in allen Fällen der AN und ist gleichzusetzen mit dem Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal. Das Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal bezeichnet die vertragsgegenständlichen Dienste von Herrn Patrick Kunkel. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die frei vereinbarten Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und Ähnliches sowie für im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.

§ 2 Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen; mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten ebenfalls als verbindlich. Sobald die Auftragserteilung erfolgt ist, gilt der Auftrag als begonnen. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind Schadenausmaß und -umfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern. Reparierte und nicht reparierte Schäden sind zu benennen. Nachteile aus unrichtigen Angaben, Verschweigen von Tatsachen oder verspäteter Dokumentenübergabe gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3 Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zur Auftragserfüllung zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Kontaktaufnahmen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Anwälten, Unternehmen und Dritten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5 Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Im Reparaturfall sind die kalkulierten Reparaturkosten exkl. MwSt. zzgl. ggf. einer Wertminderung maßgebend, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert inkl. MwSt. vor dem Schaden. Grundlage ist der Honorarbereich III der aktuellen BVSK e.V. Honorarbefragung (siehe Honorarvereinbarung). Bei Spezialgutachten (LKW, NFZ) oder Exoten/Supersportwagen gilt Abrechnung nach Zeitaufwand (5.4).

5.2 / 5.3 Bei Bewertungen und Oldtimerbewertungen richtet sich das Honorar nach der „Honorartabelle für Bewertungen“ bzw. der Gesamthonorartabelle unseres Büros.

5.4 Bei Beratungen, Stellungnahmen, Verbringungen und weiteren Prüfungen nach Zeitaufwand: derzeit 171,06 € zzgl. MwSt./Std., bei Spezial-/Sondergutachten (LKW, NFZ, Spezialaufbauten, Motorräder, Oldtimer, manuelle Kalkulation) oder Exoten/Supersportwagen 220,15 € zzgl. MwSt./Std.

5.5 – 5.7 Nebenkosten siehe Tabelle in der Honorarvereinbarung. In Ausnahmefällen ist eine Festpreisvereinbarung möglich. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten als neue Aufträge (25 % des Grundhonorars zzgl. Nebenkosten und MwSt.).

5.8 Nebenkostenpauschalen (jeweils zzgl. MwSt.): Fotos 2,38 € pro Stück, Folgeabzüge 0,50 €, Kopien 0,60 €/Seite, Fahrtkosten 0,83 €/km (Pauschale 11,90 € bei < 15 km), Schreibgebühr 2,14 €/Seite, Porto/Telefon-Pauschale 17,85 €, Fehlerspeicher/Hebebühne je 71,40 €, Lackschichtdickenmessung 23,80 €, EDV-Abrufgebühren 23,80 €, Restwertermittlung 23,80 €.

5.9 – 5.11 Gerichtsgutachten werden nach JVEG abgerechnet. De- und Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet. Weitere zwingend anfallende Nebenkosten werden dem AG in Rechnung gestellt.

§ 6 Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche Tätigkeit zu Beweissicherungszwecken – als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5.4 dieser AGB fällig.

§ 7 Widerrufsrecht

Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Sachverständigenbüros geschlossen, haben Kunden, die Verbraucher sind, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel, Hauptstraße 6, 97859 Wiesthal, info@kfz-gutachter-wiesthal.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Folgen des Widerrufs: Erhaltene Zahlungen werden unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang des Widerrufs, zurückerstattet. Wurde der Beginn der Dienstleistung während der Widerrufsfrist verlangt, ist ein angemessener anteiliger Betrag für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

§ 8 Gutachtenerstellung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung: ein Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikate mit je einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesens e.V. Köln für Kfz-Gutachten.

§ 9 Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10 Haftungsbegrenzung

Der AN führt den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Haftung des Sachverständigen und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden wird, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Der Sachverständige haftet nur, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Leistungsvollzug und Unmöglichkeit der Leistung wird die Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 1.000.000,00 € pro Schadensfall (Personen-/Sachschäden; Vermögensschäden ebenfalls max. 1.000.000,00 €) begrenzt. Rechte aus Gewährleistung und Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleiben unberührt.

§ 11 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12 Datenverarbeitung

Für die Abwicklung von Aufträgen erfassen, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten und speichern diese so lange, wie die gesetzlichen Vorgaben es bestimmen oder bis auf Widerruf. Eine Übermittlung an Dritte kann je nach Vereinbarung zur vollständigen Vertragserfüllung und auf Wunsch des AG erfolgen oder notwendig werden.

§ 13 Gerichtsstand, Schlussbestimmung & Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Patrick Kunkel Wiesthal. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Zusatz bei Kfz-Bewertungen und Gutachtenaufträgen

Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, dem Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle mitzuteilen. Zum Fahrzeug gehörende Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigenbüro zu richten.

Stand: 01.05.2026

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