FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Über 20 Antworten zu Kosten, Ablauf, Ansprüchen und Sonderfällen – gruppiert nach Themen, damit Sie schnell finden, was Sie suchen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein: ein kurzer Anruf oder eine E-Mail genügt.

Kosten & Abrechnung

Was kostet mich das Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

In der Regel nichts. Bei einem Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung sämtliche Kosten des von Ihnen beauftragten Sachverständigen. Diese Rechtsprechung geht bis zum Bundesgerichtshof zurück (BGH, VI ZR 67/06) und gilt, sobald die Reparaturkosten die sogenannte Bagatellgrenze von ca. 750 bis 1.000 Euro überschreiten. Sie haben ausdrücklich das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.

Was kostet ein Wertgutachten oder Oldtimergutachten?

Für Wertgutachten, Oldtimer-, Kauf- oder Leasingrückgabegutachten trägt die Kosten der Auftraggeber. Der Preis richtet sich nach Umfang, Fahrzeugklasse und Aufwand. Auf Basis Ihrer Anfrage nenne ich Ihnen vorab einen verbindlichen Festpreis, sodass Sie keine Überraschungen erleben.

Was passiert bei einem Teilverschulden?

Auch bei Teilverschulden lohnt sich ein Gutachten. Die Kosten werden dann anteilig entsprechend der Haftungsquote von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei 70 zu 30 zu Ihren Gunsten übernimmt die Versicherung also 70 Prozent der Gutachterkosten. Vor der Beauftragung bespreche ich Ihre konkrete Situation mit Ihnen.

Ablauf & Termin

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In den meisten Fällen erfolgt die Begutachtung innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrem Anruf. Bei dringenden Fällen, zum Beispiel bei einem stark beschädigten Fahrzeug oder drohender Fristsetzung durch die Leasinggesellschaft, richte ich meinen Terminkalender kurzfristig ein. Auf Wunsch komme ich zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihrer Wahl.

Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen nach der Begutachtung als PDF per E-Mail. Auf Wunsch geht es zusätzlich direkt an Ihren Rechtsanwalt und die gegnerische Versicherung. In dringenden Fällen ist eine schnellere Bearbeitung möglich.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Führerschein, Personalausweis, Versicherungsunterlagen, das polizeiliche Aktenzeichen bzw. den Unfallbericht, alle Daten zum Unfallgegner (Name, Anschrift, Versicherung, Kennzeichen) sowie – falls vorhanden – Reparatur- und Wartungsrechnungen der letzten Jahre. Bei Oldtimern zusätzlich Restaurierungsberichte, Historienunterlagen und Belege zu verbauten Originalteilen.

Wie läuft die Begutachtung konkret ab?

Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir Ort und Zeit. Vor Ort dokumentiere ich das gesamte Fahrzeug mit Kamera, Messtechnik und Diagnosegerät. Ich lese den Fehlerspeicher aus, prüfe Spaltmaße, dokumentiere Lackschichten und Vorschäden. Anschließend erstelle ich das Gutachten im Büro und versende es innerhalb weniger Werktage.

Arbeiten Sie auch am Wochenende oder abends?

Nach Absprache bin ich auch am Wochenende und abends erreichbar. Für dringende Fälle nach einem Unfall gilt: rufen Sie einfach an, ich finde einen zeitnahen Termin. Kurz-Rückrufe innerhalb von zwei Stunden sind während der Woche der Standard.

Ansprüche & Rechte

Warum sollte ich nicht den Gutachter der Versicherung beauftragen?

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung steht im strukturellen Interessenkonflikt: Sein Auftraggeber zahlt am Ende die Rechnung. Erfahrungsgemäß werden Schäden, Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungs- und Beilackierungskosten dabei systematisch niedriger angesetzt oder ganz weggelassen. Sie haben nach § 249 BGB ausdrücklich das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen.

Welche Ansprüche habe ich als Unfallgeschädigter?

Reparaturkosten in Höhe der Herstellervorgaben, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Abschlepp-, Berge- und Standkosten, Anwalts- und Gutachterkosten, eine Unkostenpauschale (aktuell ca. 25 bis 30 Euro) sowie bei Verletzungen Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Wir prüfen jeden Anspruch sorgfältig und dokumentieren ihn im Gutachten.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Selbst nach fachgerechter Reparatur ist ein unfallreparariertes Fahrzeug am Markt weniger wert als ein unfallfreies. Diesen Wertverlust nennt man merkantile Wertminderung. Er wird nach anerkannten Methoden (Ruhkopf/Sahm, BVSK) berechnet und liegt häufig im drei- bis vierstelligen Bereich. Versicherungsgutachten übersehen diesen Posten regelmäßig.

Muss ich die Reparatur tatsächlich durchführen lassen?

Nein. Sie können auf Basis eines Gutachtens fiktiv abrechnen. Das bedeutet: Die gegnerische Versicherung zahlt die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten aus, unabhängig davon, ob und wo Sie tatsächlich reparieren lassen. Umsatzsteuer wird nur bei nachgewiesener Reparatur erstattet.

Wann verjähren meine Ansprüche?

Ansprüche aus Verkehrsunfällen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Unfall passiert ist. Bei Personenschäden gelten längere Fristen. Warten Sie mit der Beauftragung eines Gutachters trotzdem nicht: Je frischer die Spuren, desto belastbarer die Dokumentation.

Leistungen & Gutachten

Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleineren Schäden?

Bei Reparaturkosten unter der Bagatellgrenze (ca. 750 bis 1.000 Euro) genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag. Ein vollständiges Gutachten lohnt sich, sobald Wertminderung oder Folgeschäden im Raum stehen, das Fahrzeug jünger als fünf Jahre ist oder ein Neuwagen betroffen ist. Ich berate Sie unverbindlich vorab, welche Variante zu Ihrem Fall passt.

Welchen Wert hat ein Wertgutachten gegenüber DAT- oder Schwacke-Werten?

DAT- und Schwacke-Listen sind statistische Durchschnittswerte und berücksichtigen weder den individuellen Zustand noch Ausstattung, Historie oder Sonderfaktoren wie H-Kennzeichen oder Sonderlackierungen. Ein persönliches Wertgutachten ist dagegen individuell nachvollziehbar, gerichts- und finanzamtsfest.

Was unterscheidet ein Oldtimer-Kurz- vom Vollgutachten?

Das Kurzgutachten reicht in der Regel für die H-Kennzeichen-Ersterteilung und einfache Versicherungsanmeldungen. Das Vollgutachten dokumentiert ausführlich Baugruppen, Restaurierungsstand, Originalität und Historie und ist die Grundlage für Verkauf, Versicherungsstreit oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Praxis & Sonderfälle

Was tun direkt nach einem Unfall?

Unfallstelle absichern, gegebenenfalls Verletzte versorgen, bei Personenschaden oder größerem Sachschaden die Polizei rufen. Fotos des Unfallorts und aller Schäden machen, Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners aufnehmen, Zeugen notieren. Der eigenen Versicherung den Schaden melden, ansonsten ausschließlich mit der gegnerischen Versicherung über den eigenen Anwalt oder Gutachter kommunizieren.

Kann ich mein Fahrzeug nach dem Unfall noch bewegen?

Nur wenn keine sicherheitsrelevanten Bauteile (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Achse, Airbag) beschädigt sind. Im Zweifel bergen lassen. Kosten für Abschleppdienst und Standkosten sind erstattungsfähig. Warten Sie mit Reparaturen und Aufräumarbeiten unbedingt, bis der Schaden dokumentiert ist.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Bei einem Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (oft plus 130-Prozent-Grenze bei Nutzungsinteresse). Das Gutachten weist Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer aus. Sie erhalten die Differenz zwischen beiden Werten. Bei einem echten Totalschaden ist ein neutraler Gutachter besonders wichtig, weil Versicherer die Restwerte gerne über eigene Restwertbörsen künstlich erhöhen.

Erstellen Sie auch Gutachten für Firmenfahrzeuge und Flotten?

Ja. Für Unternehmen, Handwerksbetriebe, Speditionen und Flottenkunden erstelle ich Unfall-, Wert- und Rückgabegutachten inklusive USt-Ausweis und direkter Abrechnung mit der jeweiligen Versicherung. Auf Wunsch bieten wir wiederkehrende Rahmenvereinbarungen für Ihre Flotte an.

Ihre Frage nicht dabei?

Kein Standardfall? Sprechen wir persönlich.

Jeder Schadensfall ist anders. Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – Sie erhalten meistens innerhalb weniger Stunden eine persönliche Rückmeldung, ohne Callcenter und ohne Warteschleife.

Bereit für Ihr Gutachten?

Ein kurzer Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht genügt. Sie erhalten zeitnah eine persönliche Rückmeldung.