Leasingrückgabe

Sicher in das Rückgabegespräch.

Vor der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs prüfe ich den Zustand neutral, unterscheide zwischen normalem Verschleiß und vertragsrelevanten Schäden und liefere Ihnen eine belastbare Argumentationsgrundlage. So verhindern Sie überzogene Nachforderungen und behalten die Kontrolle über die letzten Wochen der Vertragslaufzeit.

Warum unabhängig?

Der Rückgabegutachter der Leasinggesellschaft ist nicht neutral.

Bei der Rückgabe erstellt in der Regel ein von der Leasinggesellschaft beauftragter Sachverständiger das Rückgabeprotokoll. Dessen wirtschaftliches Interesse liegt bei seinem Auftraggeber – und der verdient an Nachforderungen. In der Praxis werden dabei Bagatellschäden aufgebläht, üblicher Verschleiß als „vertragswidrig" eingeordnet und Reparaturpauschalen weit über den Marktwerten angesetzt.

Ein unabhängiges Vorab-Gutachten bringt Ihnen genau die Argumente, die im Rückgabegespräch fehlen.

Prüfumfang

Sechs Bereiche, systematisch dokumentiert.

Ich prüfe Ihr Fahrzeug nach dem Standard, den auch die Leasinggesellschaften anlegen – nur eben neutral und in Ihrem Interesse.

Karosserie & Lack

Beulen, Kratzer, Steinschläge, Lackabplatzungen. Beurteilung nach Größe, Tiefe und Reparaturaufwand. Prüfung auf nachlackierte oder nachträglich instand gesetzte Bereiche.

Interieur

Sitzpolster, Armaturen, Kunststoffe, Dachhimmel, Teppiche. Brandspuren, Tierhaare, Gerüche, Verschleiß über das übliche Maß hinaus.

Technik & Sicherheit

Auslesen des Fehlerspeichers, Prüfung von Bremsen, Beleuchtung, Assistenzsystemen, Klimaanlage. Ölstand, Kühlflüssigkeit, sichtbare Undichtigkeiten.

Räder & Reifen

Profiltiefe, Reifenalter, Felgenschäden, Bordsteinkontakt. Prüfung, ob Sommer- und Winterräder wie vertraglich vereinbart übergeben werden.

Papiere & Ausstattung

Serviceheft, Bedienungsanleitung, Codekarten, alle Fahrzeugschlüssel, Bordbücher, Ladekabel bei E-Fahrzeugen, Werkzeug und Bordausrüstung.

Karosserie-Substanz

Prüfung auf Vorschäden, nachträgliche Instandsetzungen und Nachlackierungen mit Lackschichtmessgerät – wichtig für die korrekte Bewertung nach Rückgabestandard.

Fair Wear & Tear

Normaler Verschleiß oder vertragsrelevanter Schaden?

Die Leitfäden der Verbände (VMF, BVfK) geben klare Anhaltspunkte, was als übliche Nutzungsspur akzeptiert werden muss und was nicht. Ein Auszug aus der Praxis:

OK · Übliche Nutzung
Kritisch · Vertragsrelevant
Kleine Steinschläge an der Front (bis 3 mm, ohne Rost)
Steinschläge mit Rostansatz oder auf Motorhauben-Vorderkante über den Vertragsstandard hinaus
Feine Waschstraßenkratzer, nur bei Streiflicht sichtbar
Kratzer, die mit dem Fingernagel spürbar sind oder bis zur Grundierung reichen
Leichte Bordsteinspuren an den Felgenhörnern
Tiefe Bordsteinkratzer, verformte Felgenhörner, Aluminium-Fehlstellen
Übliche Sitzflächenglättung bei Vielfahrern
Risse, Brandflecken, Verfärbungen, sichtbare Nähte-Ausrisse
Kleine Parkdellen ohne Lackschaden bis ca. 2 cm
Dellen an sichtbaren Stellen, Dellen mit Lackrissen, mehrere Dellen an einem Bauteil
Zeitplan

Wann Sie mich rufen sollten.

Je früher das Gutachten vorliegt, desto größer der Handlungsspielraum. Diese Zeitachse hat sich in der Praxis bewährt.

  1. 6 – 8 Wochen vor Rückgabe
    Terminvereinbarung für das Rückgabegutachten. So bleibt genug Zeit für Reparaturen und Nachweise.
  2. 4 – 5 Wochen vor Rückgabe
    Gutachten liegt vor. Sie entscheiden gemeinsam mit mir, welche Positionen wirtschaftlich sinnvoll behoben werden.
  3. 2 – 3 Wochen vor Rückgabe
    Reparaturen, Aufbereitung und Zusammenstellung aller Dokumente und Schlüssel.
  4. Rückgabetermin
    Sie treten mit einem sauberen Gutachten in das Rückgabegespräch – auf Wunsch begleite ich Sie.

Was Sie erhalten

  • Ausführliche Fotodokumentation aller Fahrzeugbereiche
  • Objektive Einordnung jedes Mangels: Verschleiß oder Schaden
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung: welche Reparatur lohnt sich
  • Konkrete Empfehlungen zu Vorab-Reparaturen und Aufbereitung
  • Digitale Rückgabemappe für das Übergabegespräch
  • Optional: Begleitung beim Rückgabetermin

Tipp vom Sachverständigen

Reparieren Sie nichts, ohne vorher das unabhängige Gutachten zu haben. Was für Sie wie ein 200-Euro-Schaden aussieht, kann nach Leasingrichtlinie ein Bagatellfall sein, den Sie gar nicht beheben müssen – und umgekehrt. Ein einziger falsch reparierter Lackbereich kann später sogar zu höheren Nachforderungen führen.

Rückgabetermin planen

Leasingfahrzeug bald zurück?

Sichern Sie sich mit einem unabhängigen Gutachten – zwei bis vier Wochen vor der Rückgabe ist der ideale Zeitpunkt.