Kostenvoranschlag bei kleinen Schäden.
Nicht jeder Schaden braucht ein Vollgutachten. Bei Reparaturkosten bis ca. 1.000 Euro ist der Kostenvoranschlag die schlanke, kostengünstige Alternative – trotzdem präzise dokumentiert, mit Fotos und nachvollziehbarer Kalkulation.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten – oft auch Kostenvoranschlag genannt – dokumentiert einen kleineren Kfz-Schaden nachvollziehbar und beziffert die Reparaturkosten. Es enthält Fotos, eine klare Schadensbeschreibung und eine Kalkulation nach Herstellerrichtlinien, verzichtet aber auf ausführliche Bewertungspositionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert.
Damit ist der Kostenvoranschlag die richtige Wahl, wenn der Schaden überschaubar ist, keine Wertminderung zu erwarten steht und keine Streitigkeiten mit einer gegnerischen Versicherung drohen.
Das steckt in Ihrem Kostenvoranschlag.
Auch die schlanke Variante folgt einem klaren Standard und ist ausreichend detailliert, um von Werkstätten, Kaskoversicherungen und privaten Käufern anerkannt zu werden.
- Detaillierte Aufstellung aller Reparaturkosten
- Kalkulation nach Herstellerrichtlinien
- Regionale Werkstatt- und Lackiererei-Sätze
- Fotodokumentation aller Schadensbereiche
- Plausible Schadensbeschreibung
- Hinweise auf mögliche Folgeschäden
- Kompatibilitätsprüfung zum Unfallhergang
- Empfehlung zum Reparaturweg
Kostenvoranschlag oder Vollgutachten?
Bevor Sie beauftragen, klären wir gemeinsam am Telefon, welche Variante wirtschaftlich Sinn ergibt. Hier eine erste Orientierung.
Kostenvoranschlag reicht
- Bagatellschäden bis ca. 750 – 1.000 Euro
- Parkrempler ohne strukturelle Schäden
- Reine Lackschäden ohne Blechverformung
- Kleine Beulen und Kratzer
- Vorbereitung eines Werkstatttermins
- Belastbarer Nachweis gegenüber Ihrer Kaskoversicherung
Vollgutachten empfehlen
- Reparaturkosten deutlich über 1.000 Euro
- Strukturelle Karosserieschäden
- Airbagauslösung oder Sicherheitssysteme
- Sichtbare oder vermutete Wertminderung
- Neuwagen und junge Gebrauchtwagen unter 5 Jahren
- Unklarer Unfallhergang oder Streit über die Schuldfrage
Wichtig: die Bagatellgrenze
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten nur dann in vollem Umfang, wenn die Reparaturkosten über der sogenannten Bagatellgrenze von rund 750 bis 1.000 Euro liegen (BGH, VI ZR 67/06). Bei kleineren Schäden gilt der Kostenvoranschlag als angemessene Dokumentation – die Kosten dafür sind ebenfalls erstattungsfähig, allerdings in geringerem Umfang.
Bewegen sich die Reparaturkosten in der Grauzone, empfehle ich in der Regel das Vollgutachten – sobald Wertminderung oder Folgeschäden im Raum stehen, wird der Kostenvoranschlag im Nachhinein zum wirtschaftlichen Nachteil.
In drei Schritten zum Kostenvoranschlag.
- 1Anfrage & TerminvereinbarungKurzes Telefonat oder Formular, ich melde mich in der Regel innerhalb von zwei Stunden zurück.
- 2Vor-Ort-AufnahmeKompakter Termin (ca. 45 Minuten) bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Arbeitsplatz.
- 3Versand als PDFSie erhalten den Kostenvoranschlag innerhalb weniger Werktage per E-Mail.
Faires Festpreismodell.
Der Preis für ein Kurzgutachten hängt vom Fahrzeugtyp und dem Aufwand ab. Nach der Vorabklärung nenne ich Ihnen einen verbindlichen Festpreis – ohne versteckte Positionen.
Bei einem unverschuldeten Unfall über der Bagatellgrenze trägt die gegnerische Versicherung die Kosten in voller Höhe. Bei Bagatellschäden oder Eigenaufträgen erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.
Bagatellschaden? In wenigen Tagen erledigt.
Ein kurzer Anruf, ein kompakter Termin, ein sauberes PDF – so einfach kann Schadensdokumentation sein.
