Sicherungsabtretung, Auftragsbestätigung und Zahlungsanweisung
Mit der Abtretung erfüllungshalber rechnet das Sachverständigenbüro die Kosten des Gutachtens direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel
Hauptstraße 6, 97859 Wiesthal · Tel. 0151 / 28530363 · info@kfz-gutachter-wiesthal.de
Abtretung erfüllungshalber
Aus Anlass des Unfallschadens beauftragt der Geschädigte das Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal, ein Gutachten zum Unfallschaden zu erstellen. Zur Sicherung des hierfür entstehenden Sachverständigenhonorars zuzüglich der zur Schadensfeststellung erforderlichen Kosten tritt der Geschädigte seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus dem genannten Unfall gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des Unfallgegners – einschließlich der Mehrwertsteuer, bei bestehender Vorsteuerabzugsberechtigung in Höhe des Nettobetrages – unwiderruflich erstrangig erfüllungshalber an das Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal ab. Auf den Zugang der Annahme wird verzichtet.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Kunkel Wiesthal ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und die abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern im eigenen Namen geltend zu machen, wenn und soweit der Geschädigte das Sachverständigenhonorar nicht bereits bezahlt hat. Der Geschädigte weist die Anspruchsgegner an, den Forderungsbetrag des Kfz-Sachverständigenbüros Patrick Kunkel Wiesthal unmittelbar dorthin zu begleichen.
Durch diese Sicherungsabtretung werden die Ansprüche des Kfz-Sachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen den Geschädigten nicht berührt. Es kann die Ansprüche nach erfolgloser außergerichtlicher Geltendmachung zu jeder Zeit gegen den Geschädigten geltend machen. Zur Zahlung des Sachverständigenhonorars ist der Geschädigte nur Zug um Zug gegen Rückübertragung der noch gegen die Anspruchsgegner bestehenden Schadenersatzforderung verpflichtet.
Einwilligung Datenschutz
Der Geschädigte willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Erstellung des beauftragten Schadengutachtens an die beauftragte Reparaturwerkstatt, die beauftragte Anwaltskanzlei sowie an die regulierungspflichtige Versicherung zum Zwecke der Schadenregulierung weitergeleitet werden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem beauftragten Sachverständigen widerrufen werden.
Widerrufsrecht bei Auftrag außerhalb der Geschäftsräume
Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Sachverständigenbüros geschlossen, haben Kunden, die Verbraucher sind, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Über Bedingungen, Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts wird der Kunde vor Erteilung des Auftrages separat informiert. Auf ausdrücklichen Wunsch kann mit der Gutachtenerstellung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden. Bei Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung ist für die bis dahin erbrachten Leistungen ein anteiliger Wertersatz zu leisten.
Dieser Text gibt den Inhalt des unterschriebenen Formulars „Sicherungsabtretung (erfüllungshalber), Auftragsbestätigung und Zahlungsanweisung“ wieder. Maßgeblich ist stets die im Original unterzeichnete Fassung.
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